Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums
Ergänzend zu den bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hilfen unterstützt das Sozialministerium nun mit einem zusätzlichen Programm alle Privatpersonen, die zwischen 12. und 17. September 2024 von einer Überflutung des Wohnraums an ihrem Hauptwohnsitz (
nicht: Kellerräumlichkeiten, Nebengebäude) betroffen waren.
Die Anträge können
ab sofort bis 30. Juni 2025 unter
www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Nähere Details entnehmen Sie bitte der beiliegenden Datei "
Programminfo Hochwasser BF NÖ".
Das erforderliche Schadenerhebungsprotokoll kann immer montags und mittwochs, zu den Parteienverkehrszeiten, abfotografiert werden. Bitte Legitimation/Ausweis nicht vergessen!
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